EINREICHUNGEN ERWÜNSCHT
Der Fritz-Höger-Preis ist und bleibt ein unabhängiger, nicht kommerzieller Architekturwettbewerb, der alle drei Jahre stattfindet. Gesucht werden dabei herausragende Bauten aus dem traditionellen Baustoff Backstein. Vergeben wird der Preis in vier Kategorien und drei zusätzlichen Auszeichnungen. Die Einreichung von zuletzt über 600 Projekten verdeutlicht die Dimensionen und die Relevanz, die der Wettbewerb in seiner noch jungen Geschichte erreicht hat. Werden Sie ein Teil davon!
Kategorien
Prämiert werden Projekte in den Kategorien:
- Einfamilienhäuser/Doppelhaushälften
- Wohnungsbau/Geschosswohnungsbau
- Büro- und Gewerbebauten
- Öffentliche Bauten, Freizeit und Sport
Zusätzliche Auszeichnungen werden vergeben in:
- Energieeffizienz
- Sanierung
Außerdem wird zum dritten Mal der Preis für den Architektur-Nachwuchs verliehen:
- Newcomer
PREISE UND AUSZEICHNUNG
Der Wettbewerb ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Das Preisgeld staffelt sich wie folgt: Grand Prix: 3.000 Euro Winner Gold: 1.000 Euro pro Kategorie Es liegt im Ermessen der Jury, eine von dieser Staffelung abweichende Verteilung des Preisgeldes vorzunehmen.
WETTBEWERB UND ENTSCHEIDUNG
Die Beurteilung der eingereichten Objekte wird von einer unabhängigen Fachjury vorgenommen, deren Mitglieder von der Initiative Bauen mit Backstein berufen werden. Die Jurysitzung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach der Entscheidung werden die Gewinner benachrichtigt. Die Preisverleihung findet im Herbst 2020 in Berlin statt.
JURY
Die finale Zusammensetzung der hochkarätigen Fachjury steht noch nicht fest. Bestätigt ist die Teilnahme von: • Susanne Wartzeck, Präsidentin Bund Deutscher Architekten BDA • Kaye Geipel, stellvertretender Chefredakteur des Architektur-Magazins Bauwelt • Florian Zierer, Caruso St John, Grand Prix-Gewinner 2017
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Architektengemeinschaften sowie Architekten-/Ingenieurgemeinschaften, sofern sie die geistigen Urheber der eingereichten Bauwerke sind.
Die Einreichungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Fassade: Zugelassen sind Bauwerke, deren Fassade aus Backsteinen ausgebildet ist. Dabei übernimmt die so gestaltete Fassade eine besondere architektonische Wirkung.
- Fertigstellung: ab dem 1. Januar 2015. Bereits für den Fritz-Höger-Preis 2017 eingereichte Objekte dürfen erneut eingereicht werden, sofern sie nach dem 1. Januar 2015 fertiggestellt und nicht für den Fritz-Höger-Preis 2017 nominiert wurden.
Einreichungszeitraum: 02.12.2019 – 30.04.2020
Die Unterlagen zur Teilnahme können ausschließlich online unter fritz-hoeger-preis.com eingereicht werden.
TEILNAHMEGEBÜHR
Für den Fritz-Höger-Preis 2020 für Backstein-Architektur wird erstmals eine Teilnahmegebühr erhoben, die jeweils bei der Einreichung eines Projekts fällig wird. Sie dient ausschließlich dazu, den gewachsenen administrativen Aufwand zu decken sowie die Qualität in der Außendarstellung zu halten bzw. auszubauen. Ausgenommen von der Teilnahmegebühr ist der Newcomer-Award.
Die Teilnahmegebühr gilt pro Projekt und wird unmittelbar bei der Online-Einreichung unter fritz-hoeger-preis.com/entry entrichtet. Bis zum 21. Februar 2020 gilt der vergünstige Early-Bird-Tarif in Höhe von 139 Euro. Ab dem 22. Februar 2020 wird die reguläre Teilnahmegebühr in Höhe von 189 Euro erhoben.
MEDIENPAKET
Gewinner in den einzelnen Kategorien erhalten ein exklusives Medienpaket:
- Urkunde und Trophy
- Signet (zur Darstellung am Produkt und in der Kommunikation)
- Bildmaterial/Siegerfoto (Teilnahme an der Preisverleihung vorausgesetzt)
- Präsenz in der Wanderausstellung an zahlreichen nationalen Hochschulen
- Pressemeldung inkl. Bildmaterial
- Veröffentlichung im Backstein-Magazin Vorteile
- Umfangreiche Presseveröffentlichungen (Print, Digital, Bewegtbild)
- Präsenz in den digitalen Kanälen der Initiative Bauen mit Backstein
Auch Nicht-Gewinner profitieren
- Einladung zur Preisverleihung
- Aufnahme in die Datenbank
- Aufnahme in den Presseverteiler