TEILNAHME AM ERICH-MENDELSOHN-PREIS
Teilnahmeberechtigt sind Architektinnen und Architekten, Architekten-/Ingenieurgemeinschaften sowie Bauherren, sofern sie eine Erklärung zur geistigen Urheberschaft der eingereichten Unterlagen abgeben.
Außerdem wird mit dem Newcomer-Award ein gesonderter Preis für den Architektur-Nachwuchs vergeben. Dieser richtet sich an Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Nachwuchsarchitektinnen und -architekten, deren Hochschulabschluss nicht länger als vier Jahre zurückliegt.
Die Einreichungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bauweise: Zur Einreichung zugelassen sind Bauwerke mit einem Konzept bzw. einer Konstruktion, deren wesentliches Merkmal die Anwendung von Backstein ist. Backstein wird dabei als Oberbegriff für aus Ton gebrannte Fassadensteine, also Ziegel, Vormauerziegel, Verblender, Klinker oder auch Klinkerriemchen, verstanden. Auslober und Jury haben sich in der Vergangenheit aber immer wieder aufgeschlossen für kreative Interpretationen und darüber hinaus gehende Anwendungen gezeigt. Das soll auch weiterhin so sein.
Bauzeit: Eingereicht werden können Backstein-Projekte, die ab dem 1. Januar 2018 fertiggestellt wurden. Bereits für den Fritz-Höger-Preis 2020 vorgelegte Objekte dürfen erneut eingereicht werden, sofern sie nicht für den Fritz-Höger-Preis 2020 nominiert wurden.
Wann und wie können Projekte eingereicht werden?
Im Einreichungszeitraum vom 9. Januar bis zum 30. April 2023 können Sie Ihre Bewerbung für den Erich-Mendelsohn-Preis 2023 für Backstein-Architektur direkt und ausschließlich online unter erich-mendelsohn-preis.com/entry einreichen. Melden Sie sich dafür mit Ihrem Architektenprofil auf erich-mendelsohn-preis.com an und laden Sie Ihre Projekte unter „Meine Projekte“ hoch. Bis zur finalen Einreichung können Sie ihre Anmeldungen jederzeit zwischen speichern und beliebig oft zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Teilnahmegebühr
Für den Erich-Mendelsohn-Preis 2023 für Backstein-Architektur wird eine Teilnahmegebühr erhoben, die jeweils bei der Einreichung eines Projekts fällig wird. Sie dient ausschließlich dazu, den gewachsenen administrativen Aufwand zu decken sowie die Qualität in der Außendarstellung zu halten bzw. auszubauen. Ausgenommen von der Teilnahmegebühr ist der Newcomer-Award. Die Teilnahmegebühr gilt pro Projekt und wird unmittelbar bei der Online-Einreichung unter erich-mendelsohn-preis.com/entry entrichtet. Bis zum 28.Februar 2023 gilt der vergünstigte Early-Bird-Tarif in Höhe von 159 Euro (zzgl. MwSt). Ab dem 1. März 2023 wird die reguläre Teilnahmegebühr in Höhe von 197 Euro (zzgl. MwSt) erhoben. Zu beachten ist, dass nur vollständige und rechtzeitig eingereichte Unterlagen bei der Juryentscheidung berücksichtigt werden können. Die Urheberrechtserklärung, die Teilnehmende direkt nach dem Einreichen ihres Projektes erhalten, muss zur Vervollständigung der Bewerbung unterschrieben per E-Mail an info@erich-mendelsohn-preis.com oder per Post an „Erich-Mendelsohn-Preis für Backstein-Architektur, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster“ gesendet werden. Sobald die Urheberrechtserklärung eingegangen ist und das Projekt geprüft wurde, gilt es als für den Wettbewerb zugelassen.
Bis zum 30. April 2023 müssen die Wettbewerbsbeiträge vollständig eingereicht sein.
Urheberrechtserklärung
Mit der Teilnahme am Erich-Mendelsohn-Preis 2023 für Backstein-Architektur erklärt sich der Teilnehmende einverstanden, dass alle eingesandten Unterlagen zur Veröffentlichung durch die Initiative Bauen mit Backstein im Rahmen von Publikationen, Ausstellungen, Internetpräsentationen, PR und Ähnlichem genutzt werden dürfen. Die Initiative Bauen mit Backstein darf die eingesandten Unterlagen jederzeit honorarfrei veröffentlichen und das eingereichte Bildmaterial kostenfrei nutzen. Weiterhin garantiert der Teilnehmende, dass die zur Wettbewerbsteilnahme eingesandten Beiträge frei von Rechten Dritter sind, bzw. falls Rechte Dritter bestehen, diese ihre Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt haben. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Auszahlung des Preisgeldes ist an die Präsenz bei der Verleihung gebunden.