TEILNAHME AM ERICH-MENDELSOHN-PREIS FÜR BACKSTEIN-ARCHITEKTUR

Teilnahmeberechtigt sind Architektinnen und Architekten, Architekten-/Ingenieurgemeinschaften sowie Bauherren, sofern sie eine Erklärung zur geistigen Urheberschaft der eingereichten Unterlagen abgeben.

Außerdem wird mit dem Newcomer-Award ein gesonderter Preis für den Architektur-Nachwuchs vergeben. Dieser richtet sich an Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Nachwuchsarchitektinnen und -architekten, deren Hochschulabschluss nicht länger als vier Jahre zurückliegt.

Die Einreichungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Bauweise: Zur Einreichung zugelassen sind Bauwerke mit einem Konzept bzw. einer Konstruktion, deren wesentliches Merkmal die Anwendung von Backstein ist. Backstein wird dabei als Oberbegriff für aus Ton gebrannte Fassadensteine, also Ziegel, Vormauerziegel, Verblender, Klinker oder auch Klinkerriemchen, verstanden. Auslober und Jury haben sich in der Vergangenheit aber immer wieder aufgeschlossen für kreative Interpretationen und darüber hinaus gehende Anwendungen gezeigt. Das soll auch weiterhin so sein.

Bauzeit: Eingereicht werden können Backstein-Projekte, die ab dem 1. Januar 2021 fertiggestellt wurden. Bereits für den Erich-Mendelsohn-Preis 2023 für Backstein-Architektur vorgelegte Objekte dürfen erneut eingereicht werden, sofern sie nicht für den Erich-Mendelsohn-Preis 2023 für Backstein-Architektur nominiert wurden.

 

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